AGB der Tap&Till GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Tap&Till GmbH
Lindenstr. 11
36037 Fulda

Stand 01.06.2020

1.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für alle zwischen einem Kunden/ Vertragspartner und TAP&TILL GmbH („Tap&Till“) geschlossenen Verträge über Verkauf von Hardware, Software und Komplettsystemen, bestehend aus Hard- und/oder Software sowie über Vermietung bzw. Überlassung von Hardware, Software und Komplettsystemen zur Nutzung auf Zeit sowie zur Erbringung von Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, d.h. für jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, Tap&Till hat deren Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Tap&Till seine Leistungen im Wissen dieser gegensätzlichen oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos durchführt.

1.4 Im Einzelfall schriftlich getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

2.1 Der Vertragsschluss zwischen Tap&Till und einem dem Kunden erfolgt im Regelfall dadurch, dass Tap&Till dem Kunden ein Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot annimmt oder dass der Kunde eine Bestellung bei Tap&Till aufgibt und Tap&Till eine solche Bestellung annimmt.

2.2 Die Annahme der Bestellung des Kunden durch Tap&Till kann nur durch Lieferung oder durch eine schriftliche Auftragsbetätigung erfolgen. Die stillschweigende Annahme einer Bestellung oder eines Auftrags ist ausgeschlossen.

2.3 Außerdem besteht die Möglichkeit, Leistungen von Tap&Till per E-Mail, Telefax, Telefon oder direkt über einem Online-Zugang oder App-Shop zu bestellen.

2.4 Auf Bestellung des Kunden kommt ein Vertrag über die Leistungen spätestens mit deren Lieferung oder Bereitstellung durch Tap&Till zustande, ohne dass es in diesem Fall einer ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf.

3.1 Die Leistungen von Tap&Till umfassen, abhängig von der Absprache im Einzelfall, insbesondere aber nicht ausschließlich:

  • Software-Kauf: Entgeltliche Überlassung von Software zur dauerhaften Nutzung, insbesondere Anwendungssoftware zur Verwendung auf stationären oder mobilen Endgeräten wie Kassen- PCs, Tablet-PCs und Smartphones;
  • Software-Miete: Entgeltliche Überlassung von Software an den Kunden zur Nutzung auf Zeit, insbesondere Anwendungssoftware zur Verwendung auf stationären oder mobilen Endgeräten wie Kassen-PCs, Tablet-PCs und Smartphones;
  • Cloud-Dienste: Entgeltliche Bereitstellung online zugänglicher Services auf der Tap&Till-Cloud zur Nutzung auf Zeit, insbesondere Online-Speicherplatz, SaaS-Softwareanwendungen oder IaaS-Rechnerkapazitäten, u.a. für den Betrieb der Tap&Till-Software;
  • Verkauf von Hardware und Zubehör, insbesondere von Geräten wie z. B. Kassen-PCs, Tablet- PCs, Drucker, Scanner oder Router (Hardware-Kaufvertrag) und Verbrauchsmaterialien wie Bonrollen;
  • Vermietung von Hardware: Überlassung von Hardware an den Kunden zur Nutzung auf Zeit insbesondere von Geräten wie z. B. Kassen-PCs, Tablet-PCs, Drucker, Scanner oder Router;
  • Dienstleistungen: Consulting, Softwareinstallation und Installationsunterstützung, Aufschaltung, sonstige Beratungsleistungen sowie Anwendersupport,
  • Softwarewartung und -pflege, Sonderprogrammierungen.

3.2 Soweit der Service in der Bereitstellung von Cloud-Diensten besteht, wird der Service über das Rechenzentrum bzw. die Server von Tap&Till bzw. eines von Tap&Till beauftragten Unterauftragnehmer bereitgehalten. Alle Dienste werden auf Servern bereitgestellt, die sich in Rechenzentrum in Deutschland oder in der EU befinden.

3.3 Die Pflege der Daten, die für den Geschäftsbetrieb des Kunden erforderlich sind, wie zum Beispiel Endkundendaten, Auftragsdaten, Warenangebote, Artikeltexte, Preise, Bilder, Dienstleitungssätze für Servicemitarbeiter u.ä., liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat die Daten eigenständig in die Software über die darin vorgesehenen Felder und Bedienmöglichkeiten bzw. über die vereinbarten Verfahren einzupflegen. Tap&Till steht ausdrücklich nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit, Aktualität und Genauigkeit der Daten und Informationen ein.

3.4 Nicht Gegenstand von Vertragsverhältnissen ist der Zugang des Kunden zum Internet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, der Übertragungswege sowie für sein unternehmensinternes Netzwerk (LAN und WLAN). Ebenso trägt der Kunde die Verantwortung über die Funktionsfähigkeit seiner eigenen Hardware und Peripheriegeräte. Sofern Tap&Till die Installation eines Kassensystems oder anderer Software welche einen Netzwerkzugriff benötigt, beim Kunden vornimmt, hat der Kunde sicher zu stellen, dass zum Zeitpunkt der Installation ein voll funktionsfähiges Netzwerk (inklusive Verkabelung und Netzwerkdosen) sowie ein Internetzugang vorhanden sind.

3.5 Tap&Till behält sich vor und ist berechtigt, bei technologischen Weiterentwicklungen und im Rahmen der Produktpflege insbesondere bereitgestellte Software und Cloud-Services zu verändern, anzupassen und zu erweitern, soweit dadurch nicht die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten eingeschränkt werden. Tap&Till wird den Kunden rechtzeitig vor Eintritt der Änderung und über ggf. erforderliche, durch den Kunden vorzunehmende Maßnahmen in Kenntnis setzen. Der Kunde ist zur Umsetzung der Maßnahmen auf eigene Kosten verpflichtet. Sofern dem Kunden die Mitwirkungspflichten nicht zumutbar sind, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu.

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde das einfache (nicht ausschließliche), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenzte, nicht übertragbare, nicht veräußerbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche und inhaltlich auf den Zweck des Einsatzes der Software innerhalb des Unternehmens des Kunden beschränkte Nutzungsrecht an einer vertragsgegenständlichen, überlassenen Software. Der Kunde darf die Software nur auf der vertraglich vereinbarten Anzahl an Endgeräten oder CPUs verwenden.

4.2 Keine Weiterveräußerung und Weitervermietung: Der Kunde darf Software und Komplettsysteme einschließlich Benutzerhandbuch und Begleitdokumentation Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen, nicht vermieten oder verleihen. Zulässig ist nur die Überlassung an Dritte, denen kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise dem Kunden gegenüber weisungsgebunden sind, wie dies insbesondere bei Angestellten des Kunden der Fall ist.

4.3 Vervielfältigungen: Der Kunde darf gelieferte Software nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vereinbarte Benutzung des Programms notwendig ist. Eine Vervielfältigung der Software zu Sicherungszwecken ist untersagt.

4.4 Zur Identifikation von Tap&Till dienende oder von Tap&Till angebrachte Merkmale, insbesondere urheberrechtliche Vermerke, Seriennummern ebenso wie Marken und Unternehmenskennzeichen dürfen vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden. Ebenso ist die Unterdrückung der Merkmale bei der Bildschirmanzeige untersagt.

4.5 Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Lizenzumfangs zu treffen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Service bzw. Teile davon kommerziell oder unentgeltlich als Teil eigener Leistungen oder Produkte anzubieten, zu veräußern, zu übertragen, unter zu lizenzieren, zu vertreiben oder auf eine andere Art und Weise (Dritten) verfügbar oder nutzbar zu machen.

5.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, hat ein Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ist vertraglich als Zahlungsweise ein längerer Abrechnungszeitraum (z.B. jährlich oder zweijährlich) gewählt, so entspricht der gewählte Abrechnungszeitraum der Mindestlaufzeit (d.h. die Mindestlaufzeit beträgt dann ein halbes Jahr, ein Jahr oder zwei Jahre).

5.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Tap&Till ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn:

  • der Kunde mit der Bezahlung der Rechnungen für zwei aufeinander folgende Monate oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der der vereinbarten Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug ist, oder
  • wenn der Kunde Vertragspflichten grob verletzt und er diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung von Tap&Till nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint.

5.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

6.1 Preise für Leistungen von Tap&Till ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder, soweit im jeweiligen Angebot keine abweichenden Preise benannt sind oder der Kunde ohne Angebot bestellt oder beauftragt, aus der im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Kunden aktuellen Preisliste von Tap&Till. Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten.

6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen aus Dauerschuldverhältnissen wie Mieten, Lizenz- und Supportgebühren für den jeweils gewählten Zeitraum jeweils zu Beginn des vereinbarten Zeitraums und im Voraus fällig.

6.3 Insbesondere für Hardwarelieferungen und Dienstleistungen behält Tap&Till sich vor, Abschlagzahlungen in Höhe bis zur vollständigen Vertragssumme zu fordern.

6.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zu begleichen. Nimmt der Kunde am (SEPA-) Lastschriftverfahren teil, wird der Rechnungsbetrag automatisch durch Tap&Till eingezogen. Nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschriften werden noch einmal eingezogen. Der Kunde trägt die dafür anfallenden Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00.

6.5 Der Kunde darf Gegenforderungen, die er auf Sach- oder Rechtsmängel der Leistungen von Tap&Till stützt, nur gegenüber Forderungen von Tap&Till aufrechnen, soweit der Aufrechnungsbetrag den mangelbedingten Minderwert der Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. Mängelbeseitigung nicht übersteigt. Die Aufrechnung ist gegenüber Forderungen von Tap&Till im Übrigen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6.6 Ist der Kunde im Zahlungsverzug, kann Tap&Till die Erbringung von Leistungen vorübergehend aussetzen und den Zugang zu Softwareanwendung oder Cloud-Services so lange sperren, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist, es sei denn, dies würde nach den Umständen, insbesondere wegen einer verhältnismäßigen Geringfügigkeit der offenen Zahlung, gegen Treu und Glauben verstoßen. Der fortlaufende Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung bzw. Aussetzung der Services unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unverzüglich nach der Begleichung der Rückstände. Tap&Till erhebt für Mahnungen eine Bearbeitungspauschale von 40,– Euro.

7.1 Eine Abtretung von Mängelansprüchen erfordert die Zustimmung durch Tap&Till. Tap&Till ist zu einer solchen Zustimmung nicht verpflichtet.

7.2 Tap&Till hat das Recht, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie einzelne Rechte aus einem Vertrag oder den gesamten Vertrag auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten. Hierzu genügt es, wenn Tap&Till den Kunden über die Abtretung solcher Forderungen oder Vertragsrechte schriftlich informiert, eine Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich. Dem Kunden entstehen daraus keine Minderungsansprüche oder Sonderkündigungsrechte.

8.1 Tap&Till gewährleistet die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit der Services, ohne dass damit eine entsprechende Garantie verbunden ist.

8.2 Voraussetzung für Ansprüche des Kunden zur Behebung von Störungen und Wiederherstellung der der Verfügbarkeit ist stets, dass der Kunde Tap&Till Störungen der Verfügbarkeit unverzüglich angezeigt und soweit ihm möglich und zumutbar nachvollziehbar dokumentiert, so dass Tap&Till die Ursache der jeweiligen Störung überprüfen und beheben kann. Tap&Till ist verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen zu treffen, um eine schnelle Beseitigung solcher Störungen zu erreichen.

8.3 Tap&Till haftet nicht für Störungen der Verfügbarkeit durch Ereignisse aufgrund höherer Gewalt sowie Diebstahl, allgemeine Störungen des Internets oder sonstige Umstände, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und nicht von Tap&Till verschuldet sind. Im Rahmen der Zumutbarkeit wird Tap&Till den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten.

8.4 In keinem Fall Tap&Till haftet für Störungen der Verfügbarkeit, die verursacht werden durch den Kunden, durch Mitarbeiter des Kunden, durch Telekommunikationsdienstleister, Zugangsprovider oder Mobilfunkanbieter des Kunden, durch sonstige Leistungserbringer des Kunden oder durch sonstige Dritte, die außerhalb des Einflussbereiches von Tap&Till liegen.

9.1 Der Kunde hat Tap&Till alle Mängel, Störungen oder Schäden an gelieferter Ware und an zum Gebrauch überlassenen Mietsachen unverzüglich anzuzeigen.

9.2 Eine Mängelbehebung erfolgt grundsätzlich nach Wahl von Tap&Till durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.3 Mängel an überlassener Software einschließlich gegebenenfalls der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Tap&Till nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben.

9.4 Die Mängelbehebung ist für den Kunden kostenpflichtig, wenn ein Mangel verursacht wird durch den Kunden, durch Mitarbeiter des Kunden, durch sonstige Leistungserbringer des Kunden oder durch sonstige Dritte, die im Einflussbereich des Kunden liegen.

9.5 Ausfallzeiten eines Mietgegenstands, die auf vom Kunden zu vertretende, unsachgemäße Bedienung bzw. Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den Kunden nicht zur Mietpreisminderung.

9.6 Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.

9.7 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach §543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht als fehlgeschlagen anzusehen ist.

9.8 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel beim Mietvertrag gemäß §536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

10.1 Tap&Till haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Tap&Till oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Im Übrigen ist die Haftung von Tap&Till für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Tap&Till übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

  • Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Tap&Till nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit Tap&Till hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Tap&Till auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  • Die Haftung von Tap&Till für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

10.3 Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§284 BGB).

10.4 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Tap&Till.

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die sie anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind, den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren, von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen dieser Geheimhaltungspflicht vertraglich zu unterwerfen.

12.1 Die Tap&Till-Software ermöglicht die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten, insbesondere zur Person des Kunden, zu im Betrieb des Kunden tätigen Mitarbeitern, beispielsweise von Kassen- und Verkaufspersonal, sowie ggf. von Endkundendaten und den mit ihnen getätigten Geschäftsfällen u.a. An- und Abmeldungen, sämtliche für Buchhaltung, bzw. GoBD relevanten Transaktionen, wie die von Endkunden getätigten bzw. von Mitarbeitern bearbeiteten Bestellungen, Zahlungsvorgänge, Auslieferungen, sowie sämtliche zur Steuerung und Optimierung der Bestell- und Abrechnungsprozesse notwendigen Daten. Diese Daten dienen zur operativen, buchhalterischen und kostenrechnungsmäßigen Auswertung für den Betrieb des Kunden. Eine Erstellung personalisierter Nutzerprofile durch Tap&Till selbst findet nicht statt.

12.2 Soweit der Kunde auf sich selbst bezogene Daten eingibt, willigt er in die Datenverarbeitung, Speicherung und Übertragung im Rahmen des Systems ein. Soweit er personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder Kunden dort eingibt oder eingeben lässt, ist er für die Einholung eventuell erforderlicher datenschutzrechtlicher Einwilligung des jeweils Betroffenen selbst verantwortlich.

12.3 Personen oder Firmen, deren personenbezogene Daten Tap&Till gespeichert hat, haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung und Sperrung ihrer gespeicherten Daten sofern diese nicht zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Tap&Till setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die durch Tap&Till verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

12.4 Im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen und Verträgen führt Tap&Till ggf. Bonitätsprüfungen durch. Der Kunde willigt ein, dass zu diesem Zweck die hierfür erforderlichen Daten des Kunden an eine Wirtschaftsauskunftei übermittelt werden dürfen.

12.5 Ansprechpartner bei Tap&Till bzgl. der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von personenbezogenen Daten sowie für den Widerruf erteilter Einwilligungen ist Udo Grünstern, Tap&Till GmbH, Lindenstraße 11, 36037 Fulda (Deutschland); datenschutz@taptill.de

13.1 Tap&Till behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

13.2 Tap&Till behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, Preise vor einer Vertragsverlängerung zu ändern, soweit dies aus Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist.

13.3 Änderungen der AGB und Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksamer Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht.

13.4 Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. Tap&Till hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für Tap&Till wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.

14.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).

14.2 Erfüllungsort der Leistungen ist Berlin.

14.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen resultierenden Streitigkeiten, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Tap&Till.

15.2 Soweit Tap&Till wegen eines Mangels an einer gelieferten Hardware Gewähr durch Nacherfüllung zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei Tap&Till.

15.3 Offensichtliche Mängel an einer verkauften Hardware müssen gegenüber Tap&Till unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit Tap&Till den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.

15.4 Schäden, die aufgrund unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürlicher Abnutzung, nachlässiger oder fehlerhafter Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder durch Änderungen durch den Kunden oder Dritte entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von einer Gewährleistung ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.

15.5 Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich der gekauften Hardware verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Kunden.